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SG Fulda, 15.07.2013 - S 8 U 56/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Fulda, 15.07.2013 - S 8 U 56/12
- LSG Hessen, 25.10.2016 - L 3 U 149/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (29)
- SG Fulda, 11.09.2012 - S 4 U 156/10
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Verletztenrente gem § 80a Abs 1 SGB 7 - …
Auszug aus SG Fulda, 15.07.2013 - S 8 U 56/12
Anders als das SG Fulda in seiner Entscheidung vom 11.09.2012, Az. S 4 U 156/10, kann die Kammer zumindest bei Unternehmern eines landwirtschaftlichen Unternehmens keine offensichtliche Verfassungswidrigkeit erkennen , so dass es auch keiner verfassungskonformen Auslegung dieser Norm bedarf.Eine solche Überzeugung hat die Kammer auch nach Würdigung der klägerischen Argumente sowie der Entscheidung des SG Fulda vom 11.09.2012, Az. S 4 U 156/10, nicht gewinnen können.
Das SG Fulda hat in seiner Entscheidung vom 11.09.2012, Az. S 4 U 156/10, wie folgt argumentiert:.
Hinsichtlich der gerügten Verfassungsmäßigkeit von § 80a SGB VII wird darauf hingewiesen, dass es sich im hiesigen Fall im Vergleich zu der Entscheidung des SG Fulda vom 11.09.2012, Az. S 4 U 156/10, um einen anderen Sachverhalt gehandelt hat, da die Klägerin selbst Unternehmerin gewesen ist und es sich nicht um einen betroffenen Ehegatten gehandelt hat.
- BVerfG, 24.07.2002 - 1 BvR 644/95
Schlechterstellung von Ehegatten-Beschäftigten in land- und forstwirtschaftlichen …
Auszug aus SG Fulda, 15.07.2013 - S 8 U 56/12
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass bei dem Personenkreis der pflichtversicherten Unternehmer stets die Unternehmenssubstanz als wirtschaftlicher Rückhalt verbleibt, so dass nicht von sachwidrigen Erwägungen auszugehen ist, wenn sich diese Personengruppe im Rahmen der Selbstverwaltung diesen Regelungen unterwirft (BVerfG, Urteil vom 24.07.2002, 1 BvR 644/95).Eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Typisierung setzt voraus, dass die durch sie eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (BVerfG, Urteil vom 24.07.2002, 1 BvR 644/95).
Die land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen stellen im Verhältnis zur Gesamtheit der land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen - wie aus der Stellungnahme des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Unfallversicherung hervorgeht - eine seltene Unternehmensart mit einem Anteil von etwa 1 % dar (BVerfG, Urteil vom 24.07.2002, 1 BvR 644/95).
- BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
Auszug aus SG Fulda, 15.07.2013 - S 8 U 56/12
?Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 101, 54 ; 103, 310 ; 105, 73 - dort auch zum Folgenden).Dafür kommt es wesentlich auch darauf an, in welchem Maß sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ; 89, 15 ; 89, 69 ; 90, 46 ; 91, 346 ; 95, 267 ; 97, 271 ; 98, 365 ; 99, 367 ; vgl. auch BVerfGE 99, 341 ).
Nähere Maßstäbe und Kriterien lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche präzisieren (stRspr des Zweiten Senats, z.B. BVerfGE 75, 108 ; 93, 319 ; 93, 386 ; 101, 275 ; 103, 310 ; 105, 73 ; vgl. auch aus der Rechtsprechung des Ersten Senats BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 90, 226 ).'.
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
Auszug aus SG Fulda, 15.07.2013 - S 8 U 56/12
?Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 101, 54 ; 103, 310 ; 105, 73 - dort auch zum Folgenden).Nähere Maßstäbe und Kriterien lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche präzisieren (stRspr des Zweiten Senats, z.B. BVerfGE 75, 108 ; 93, 319 ; 93, 386 ; 101, 275 ; 103, 310 ; 105, 73 ; vgl. auch aus der Rechtsprechung des Ersten Senats BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 90, 226 ).'.
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
DDR-Dienstzeiten
Auszug aus SG Fulda, 15.07.2013 - S 8 U 56/12
?Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 101, 54 ; 103, 310 ; 105, 73 - dort auch zum Folgenden).Nähere Maßstäbe und Kriterien lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche präzisieren (stRspr des Zweiten Senats, z.B. BVerfGE 75, 108 ; 93, 319 ; 93, 386 ; 101, 275 ; 103, 310 ; 105, 73 ; vgl. auch aus der Rechtsprechung des Ersten Senats BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 90, 226 ).'.
- BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93
Auslandszuschlag
Auszug aus SG Fulda, 15.07.2013 - S 8 U 56/12
Weiterhin ist der allgemeine Gleichheitssatz auch dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 93, 386 ).Nähere Maßstäbe und Kriterien lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche präzisieren (stRspr des Zweiten Senats, z.B. BVerfGE 75, 108 ; 93, 319 ; 93, 386 ; 101, 275 ; 103, 310 ; 105, 73 ; vgl. auch aus der Rechtsprechung des Ersten Senats BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 90, 226 ).'.
- BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 296/88
Gewerkschaftliche Beratungshilfe
Auszug aus SG Fulda, 15.07.2013 - S 8 U 56/12
?Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 101, 54 ; 103, 310 ; 105, 73 - dort auch zum Folgenden).Nähere Maßstäbe und Kriterien lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche präzisieren (stRspr des Zweiten Senats, z.B. BVerfGE 75, 108 ; 93, 319 ; 93, 386 ; 101, 275 ; 103, 310 ; 105, 73 ; vgl. auch aus der Rechtsprechung des Ersten Senats BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 90, 226 ).'.
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
Auszug aus SG Fulda, 15.07.2013 - S 8 U 56/12
Art. 3 Abs. 1 GG ist jedenfalls verletzt, ?wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt' (vgl. BVerfGE 1, 14 ; aus der stRspr z.B. BVerfGE 89, 132 ). - BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus SG Fulda, 15.07.2013 - S 8 U 56/12
Weiterhin ist der allgemeine Gleichheitssatz auch dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 93, 386 ). - BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
Auszug aus SG Fulda, 15.07.2013 - S 8 U 56/12
Hierzu hat das BVerfG ( BVerfGE 107, 27 [46 ]) ausgeführt:. - BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann, …
- BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
- BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
'Wasserpfennig'
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
- BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94
Fahnenflucht
- BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94
Testierausschluß Taubstummer
- BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86
Hinterbliebenenrenten
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
Schuldrechtsanpassungsgesetz
- BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91
Montan Mitbestimmung
- BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90
Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen …
- BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81
Verfassungsmäßigkeit von § 186c Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 AFG
- BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei …
- BSG, 20.12.2012 - B 10 EG 19/11 R
Elterngeld - Höhe - Berechnung - vorzeitige Geburt des Kindes - Anrechnung von …
- BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvL 20/85
Verfassungswidrigkeit von § 3b Abs. 2 Nr. 4 EStG für die Veranlagungszeiträume …
- BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …
- BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85
Zur Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher Beteiligung des Personalrats bei der …
- BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70
Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.01.2015 - L 14 U 165/14 Soweit der Kläger im Rahmen der Berufung weiterhin die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 80a SGB VII rügt, schließt sich der Senat auch hierzu vollinhaltlich den zutreffenden Ausführungen des SG an, die im Übrigen auch durch Literatur (…so Feddern in jurisPK-SGB VII, § 80a SGB VII, Rn. 9 und Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, K § 80a Rn. 5 sowie ohne weitere Begründung: Burchardt in Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinksy, Gesetzliche Unfallversicherung, § 80a Rn. 8 f. und Bereiter-Hahn/Mertens, SGB VII, § 80a Rn. 3 mit Verweis auf die Gesetzesbegründung) und Rechtsprechung (ausführliche Begründung zur Verfassungsmäßigkeit des Vorschrift des § 80a Abs. 1 Satz 1 SGB VII durch das SG Fulda in seinem Urteil vom 15. Juli 2013 - Az.: S 8 U 56/12, Seite 16 bis 28; ohne weitere Begründung: Bayerisches LSG, Urteil vom 20. Februar 2014 - Az.: L 2 U 46/13 und SG Stade, Urteil vom 28. Juni 2013 - Az.: S 11 U 93/10) ihre Bestätigung finden.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2016 - L 14 U 55/15 Der Senat hat zudem bereits ausgeführt (Urteil vom 12. Januar 2015 - Az.: L 14 U 165/14), dass die Vorschrift des § 80a SGB VII verfassungsgemäß ist, was im Übrigen auch der Auffassung in der Literatur (…so Feddern in jurisPK-SGB VII, § 80a SGB VII, Rn. 9 und Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, K § 80a Rn. 5 sowie ohne weitere Begründung: Burchardt in Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinksy, Gesetzliche Unfallversicherung, § 80a Rn. 8 f. und Bereiter-Hahn/Mertens, SGB VII, § 80a Rn. 3 mit Verweis auf die Gesetzesbegründung) und der Rechtsprechung (ausführliche Begründung zur Verfassungsmäßigkeit des Vorschrift des § 80a Abs. 1 Satz 1 SGB VII durch das SG Fulda in seinem Urteil vom 15. Juli 2013 - Az.: S 8 U 56/12, Seite 16 bis 28; ohne weitere Begründung: Bayerisches LSG, Urteil vom 20. Februar 2014 - Az.: L 2 U 46/13 und SG Stade, Urteil vom 28. Juni 2013 - Az.: S 11 U 93/10) entspricht.